Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1. Allgemeines

Den Verträgen zwischen der Firma shirt-idee.com – Inh. Diemo Jänchen – (im folgendem Produzent genannt) und seinem Vertragspartner (im folgendem Kunde genannt) liegen ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Spätestens mit der Entgegennahme der Produkten oder Leistungserbringung des Produzenten gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichungen von diesen Bedingungen – insbesondere die Geltung von Bezugsvorschriften des Kunden – bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Produzenten. Gegenbestätigungen des Kunden, die den Bestimmungen dieser Bedingungen zuwider laufen, wird hiermit widersprochen. Diese AGBs gelten im Übrigen ferner für die per Email oder Messenger-Dienst nach Vertragsschluss zugesandten Zusatz- und Änderungsaufträge.

§ 2. Kommunikation zwischen Käufer und Verkäufer

Für den Austausch auftragsrelevanter Dokumente und weiterführenden Daten vor, während und nach der Produktion gilt als Standardform die Email. Gegebenenfalls und sofern der Kunde es ausdrücklich wünscht, wird als Form auf Messenger-Dienste zurückgegriffen. Wünscht der Kunde außschließlich die postalische Zusendung der Rechnungs- und Zahlungsdokumente, muss er dem Produzenten dies vor Vertragsabschluß ausdrücklich mitteilen.

§ 3. Vertragsschluß

3.1. Die Abgabe eines Angebotes durch eine der Vertragsparteien stellt noch keinen Vertragsschluß dar und ist freibleibend.
3.2. Sofern der Produzent Vorarbeiten für die Angebotserstellung eines Auftrages für den Kunden tätigt – hierzu zählen, Entwürfe, Produktkonzeptionen, Rohwarenmuster, Mustermaterialien, Musterstoffe und deren Beschaffung, Textausarbeitungen, Werbeplatzierungen (Kostenermittlung für Anzeigen, Bannerwerbung digital und analog, Strategieplanungen), Sicherungen von Domainnamen für die Erfüllung der Aufträge, Aufmaßerstellungen vor Ort und weitere in Abstimmung mit dem Kunden getroffenen Vorarbeiten – werden die Kosten dieser Arbeiten auch bei Nichtzustandekommen des Vertrages fällig. Hierfür erstellt der Produzent dem Kunden eine Rechnung über alle entstandenen Vorkosten.
3.3. Der Vertragsschluß erfolgt immer durch den Kunden und nach einer Aufforderung durch den Produzenten. Hierfür stellt der Produzent die folgenden Möglichkeiten bereit. Das vom Produzenten erstellte Auftragsangebot, das Auftragsdokument oder der Kostenvoranschlag kann der Kunde durch:
3.3.A. die Lieferung der zu verarbeitenden Produkte (Lohnproduktion) freigeben. Die Lieferung ist für den Produzenten gleichbedeutend mit der Auftragsfreigabe, unabhänging der Vollständigkeit der im Vertrag vereinbahrten Menge. Sollte die Liefermenge von der im Vertrag vereinbahrten Menge abweichen, wird gegebenenfals eine Anpassung der Mengen und/oder Preise durch den Produzenten durchgeführt. Bei Mengenabweichungen bis zu +/- 10 % erfolgt keine gesonderte Benachrichtigung an den Kunden.
3.3.B. persönliche Unterschrift freigeben,
3.3.C. die Antwort per Email oder per Messenger-Dienst auf das jeweilige Dokument mit einem eindeutigen Text wie z.B.: „Freigabe zur Produktion erteilt.“ feigeben, oder
3.3.D. die digitale Auftragsfreigabe zur Produktion freigeben und den Vertrag somit schließen. Hierbei klickt der Kunde auf den Link mit dem Text „Klicken Sie hier um den Auftrag verbindlich freizugeben.“ (aktuelle Text-Version: Stand 2022) in der Email des gesendeten Dokumentes.
3.3.D.1. Dadurch wird bei einem Auftrag ohne zwingende Produkt- oder Entwurfsauswahl der Auftrag im Auftragssystem des Produzenten auf den Status „Freigegeben durch Kunden“ gesetzt.
3.3.D.2. Bei einem Auftrag mit zwingender Produkt- oder Entwurfsauswahl wird dem Kunden zunächst eine Auswahlseite mit entsprechenden Produkten und Entwürfen angezeigt. Hier muss der Kunde aktiv durch Klicken eine einfache oder mehrfache Auswahl treffen. Zudem kann der Kunde eine Benachrichtigung verfassen. Der Kunde muss die getroffene Auswahl durch Klicken des Buttons „Freigabe verbindlich erteilen.“ (aktuelle Text-Version: Stand 2022) bestätigten.
Zusätzlich zu den Daten des Auftrages wird der Zeitpunkt und die IP-Adresse des Kunden gespeichert. Gleichzeitig erhält der Kunde an die im Auftrag hinterlegte Email-Adresse eine Nachricht mit der Bestätigung dieser Freigabe. Der Kunde wird auf eine Bestätigungswebseite weitergeleitet, die ihm anzeigt, dass die Freigabe erfolgreich durchgeführt wurde.
3.4. Korrekturentwürfe. Der Vertragsschluß wird durch einen Korrekturentwurf, welchen der Produzent, auf Verlanngen des Kunden, selbigem erstellt, nicht beeinflußt. Einzig der Produktionsstart wird bis zum Zeitpunkt der Entwurfsbestätigung verschoben. Für die Entwurfsbestätigung werden dem Kunden durch den Produzenten pro Entwrufskorrektur eine Entwurfs- & Leistungsbeschreibung als ein Dokument zusätzlich in den jeweils angepassen Entwürfen in digitaler Form per Email gesendet. Für die Freigabe des Entwurfes und den Start der Produktion hat der Kunde die unter 3.3. aufgelisteten Möglichkeiten. Änderungswünsche, Nachbestellungen oder Korrekturen zu freigegebenen Verträgen müssen mindestens in e-Mail-Form oder per Messenger-Dienst dem Produzent kommuniziert werden. Eine Erweiterung des laufenden Vertrages, oder das Aufsetzen eines neuen Vertrages obligt der Einschätzung des Produzenten.
3.5. Auftragsbestätigungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit grundsätzlich einer der durch, unter 2. genannte Kommunikationsform, übermittelte Bestätigung an den Kunden. Eine Auftragsbestätigung kann durch Übergabe der Produkte ersetzt werden.
3.6. Außendienstmitarbeiter, freie Handelsvertreter oder sonstige Betriebsangehörige des Produzenten sind nicht befugt mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des Vertrages hinausgehen.

§ 4. Lieferung und Leistung

4.1. Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform und werden im jeweiligen Vertrag festgehalten.
4.2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und durch Ereignisse, die dem Produzenten die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Auflagen etc.) hat der Produzent auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Gleiches gilt, wenn diese Ereignisse bei Vorlieferanten des Produzenten eintreten. Der Produzent ist in diesem Fall berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.3. Der Produzent ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
4.4. Der Kunde akzeptiert, dass es aufgrund der Besonderheiten in der Druck- und Veredlungsbranche, zu Farb-, Schnitt-, und Materialabweichungen kommen kann, welche nicht zu beanstanden sind.
4.5. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 15% sind bei Auftragsproduktion zulässig. Der Gesamtpreis ändert sich entsprechend bei Mehrlieferungen.
4.6. Der Kunde ist verpflichtet Korrekturabzüge oder Andrucke innerhalb eines vom Produzent gesetzten Zeitraumes zu prüfen und, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, die Freigabe wie im Punkt 3.3. erklärt abzugeben.

§ 5 Onlinekauf, Distanz-Verträge (ohne direkten Kundenkontakt):

5.1. Die Lieferung der Produkte erfolgt ab Frankfurt (Oder).
5.2. Die Versandkosten und die Versandmethode werden im jeweiligen Vertrag geregelt. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbahrt, erfolgt die Lieferung erst nach vollständigem Ausgleich des Rechnungsbetrages der Rechnung des Produzenten.
5.3. Die Zahlungsmethode wird im jeweiligen Vertrag geregelt.
5.4. Mustersendungen sind nicht retournierbar. Schadensersatzansprüche oder ein Rücktrittsrecht des Kundes wegen verspäteter Lieferung und/oder Unmöglichkeit stehen dem Kunde nur zu, wenn der Produzent seine Lieferungspflicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzt. Bei höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die dem Produzent die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Produzenten oder deren Unterlieferanten eintreten, hat der Produzent auch bei unverbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigt den Produzent, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
5.5. Die Bedingungen zum Kauf über die Onlineplattformen (Online-Shops) des Produzenten werden geosondert geregelt.

§ 6. Preise, Rechnungen und Zahlungsbedingungen

Maßgeblich sind die in den Auftrags-Dokumenten (Angebot, Kostenvoranschlag, Auftrag) genannten Preise des Produzenten zuzüglich der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer und Nebenkosten wie Fracht, Verpackung und Versicherung.
Ändern sich nach Vertragsabschluss Materialpreise der Vorlieferanten des Produzenten, so ist der Produzent berechtigt, den Preis der Lieferung oder Leistung in dem Maße zu verändern, wie die betreffende Änderung der Materialpreise die Kosten der Lieferung beeinflußt.

Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen des Produzenten sofort seit Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Nach Ablauf der Zahlungsfrist ist der Produzent berechtigt, ohne dass es einer vorherigen Mahnung bedarf, Verzugszinsen und Mahngebühren entsprechen der aktuellen Gesetzeslage zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruches bleibt dem Produzent vorbehalten.

Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Produzent über den Betrag verfügen kann. Gerät der Kunde mit Zahlungen oder Teilzahlungen länger als 5 Tage in Rückstand, so werden alle Forderungen des Produzenten, gleich aus welchem Rechtsgrund, sofort fällig. Der Kunde ist ab diesen Zeitpunkt nicht mehr berechtigt Rabatte oder Skonti in Anspruch zu nehmen. Bei Aufträgen die zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgewickelt sind, ist nach Wahl des Produzenten dieser berechtigt, die endgültige Lieferung oder Leistung zu verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, vom Vertrag zurückzutreten, Vorauszahlung des gesamten Preises oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Kunde zur Aufrechnung oder Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes.

Der Produzent ist berechtigt die Rechnung per Email an den Kunden zu senden. Der Kunde sichert zu, hierfür eine Email-Adresse anzugeben, die er mindestens alle 5 Tage kontrolliert und stets genügend Speicherplatz im Postfach zur Verfügung hat. Die Rechnung gilt als erhalten, wenn sie an die vom Kunden mitgeteilte Email-Adresse übersandt worden ist. Besteht der Kunde auf die postalische Zusendung einer Papier- Rechnung, ist der Produzent berechtigt, eine Unkosten-Pauschale von 2,00 € auf die Rechnung aufzuschlagen.

§ 7. Gewährleistung

Geringfügige Abweichungen hinsichtlich Menge, Maß, Gewicht und Färbung zwischen den bestellten und gelieferten Produkten oder Leistung bleiben vorbehalten.

Alle Angaben des Produzenten über Eignung und Anwendung der Lieferung oder Leistung erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Kunde jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Alle technischen Hinweise des Produzenten sind dabei einzuhalten.
7.1. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, so hat er die Produkte sofort bei Ablieferung oder Erhalt zu untersuchen. Erkennbare Mängel hat der Kunde innerhalb von 3 Tagen nach Ablieferung oder Erhalt schriftlich gegenüber dem Produzent zu rügen. Bei verborgenen Mängeln hat die Rüge innerhalb von 4. Tagen nach Erkennbarkeit des Mangels zu erfolgen. Die Rüge ist rechtzeitig erhoben, wenn sie nachweislich innerhalb der vorstehenden Fristen abgesandt wurde. Sofern der Kunde den ihm obliegenden Untersuchungs- und Rügepflichten nicht innerhalb der oben genannten Fristen nachkommt, sind die Rechte auf Nachbesserung und aus Mängelgewährleistung ausgeschlossen. Nachbesserungs- und Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr. Die Haftung für verborgene Mängel ist in jedem Fall spätestens mit Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist ausgeschlossen.
7.2. Ist der Kunde Verbraucher in Sinne des § 13 BGB, hat er offensichtliche Mängel an der Produkte innerhalb von einer Woche ab Erhalt gegenüber dem Produzent anzuzeigen. Im Falle der schriftlichen Anzeige ist die Frist gewahrt, wenn die Anzeige nachweislich innerhalb der Frist abgesandt wurde. Verborgene Mängel hat der Kunde unter den Voraussetzungen der Sätze 1 und 2 mit der Maßgabe anzuzeigen, dass die Rügefrist mit dem Zeitpunkt der Erkennbarkeit des Mangels zu laufen beginnt. Die Haftung für verborgene Mängel ist in jedem Fall spätestens mit Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist ausgeschlossen.
Handelt es sich um veredelte Produkte, bei denen eine Nachbesserung nicht möglich ist, ist nur eine Minderung zulässig. Die beanstandeten Produkte müssen dem Produzent nach der Mängelrüge mit sämtlichen zum Auftrag gehörenden Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, um eine sofortige Prüfung und Bearbeitung der Anzeige zu gewährleisten.

Bei Lohndruckarbeiten – d.h. wenn Artikel, Produkte oder Rohstoffe des Kundes veredelt werden – gibt es keine Gewährleistung des Produzenten für die erbrachten Leistungen. Ebenfalls haftet der Produzent nicht für mögliche Beeinträchtigung der Produkte, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

Die Rechte des Kundes beschränken sich auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Minderung, wobei der Produzent im Falle des Mangels nach seiner Wahl berechtigt ist, zunächst innerhalb einer angemessenen Frist nachzubessern oder nachzuliefern. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Schlägt die Nachbesserung endgültig fehl oder sind die nachgelieferte Produkte ebenfalls mangelhaft, so kann der Kunde Minderung des Kaufpreises verlangen. Im Falle der Nachbesserung oder Nachlieferung sind die gesamten beanstandeten Produkte unverzüglich zurückzugeben. Die beliebige Verwendung beanstandeter Produkte steht dem Produzent zu. Mängel an einem Teil der Lieferung berechtigen den Auftraggeber nicht, die gesamte Lieferung zu beanstanden.

Stellt sich bei der Nachbesserung heraus, dass die Mängel durch falsche Handhabung der Produkte durch den Produzent (z.B. Nichtbeachtung der Waschanleitung) verursacht wurden, so hat der Kunde dem Produzent alle bis dahin entstandenen Nachbesserungskosten zu zahlen.
Gewährleistungen gegen den Produzent stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar. Des Weiteren übernimmt er keine Haftung für die Mängel, die an seiner Leistung auftreten, weil die vom Kunde beigebrachte Produkte nicht als Ursache für die Beeinträchtigung der Leistung des Produzenten ausgeschlossen werden kann.
Der Kunde hat die beanstandete Produkte zur Nachprüfung durch den Produzent unangetastet zu lassen.

§ 8. Rückgaberecht

Die Rückgabe gilt nur für unveredelte Produkte.

Im Falle einer Bestellung über Internet, Telefon oder sonstigen Formen des § 312 d BGB ist der Kunde zur Rückgabe des Kaufgegenstandes innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Produkte berechtigt. Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung bis zu einem Bruttowarenwert von 40,00 EUR selbst zu tragen. Den Zeitpunkt des Erhaltes der Produkte hat der Kunde nachzuweisen.

§ 9. Eigentumsvorbehalt


Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) behält der Produzent das Eigentum an der gelieferten Produkte/Leistung.

Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung oder Verbindung unserer Produkte/Leistung entstehenden Erzeugnisse, wobei wir als Hersteller gelten. Dies gilt auch für die durch uns bedruckten oder anders veredelten Textilien oder anderen Trägermaterialien.

Der Kunde ist im Falle der Bearbeitung oder Veränderung der Produkte/Leistung verpflichtet, sich zuvor von der Mangelfreiheit der Produkte zu überzeugen. Nach Bearbeitung oder Veränderung der Produkte/Leistung ist der Rücktritt vom Kaufvertrag oder Minderung des Kaufpreises ausgeschlossen.
Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt zur Sicherheit an uns ab.

Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Produkte und Forderungen sind uns vom Kunde unverzüglich mit mitzuteilen.

§ 10. Urheberrecht

Das dem Vertrag anhängende geistige Eigentum des Produzenten ist von beiden Parteien im Sinne des Urheberrechtes zu behandeln. Es erfolgt ausdrücklich keine allgemeine und bedingungslose Nutzungsrechteübertragung der durch den Produzenten erstellen Grafiken, Texte, Logos, Produktlayouts und Designs an den Verkäufer. Grundsätzlich überträgt der Produzent ausschließlich und immer in der benötigten Form die Nutzungsrechte für die im jeweiligen Vertrag erstellten Produkte. Eine gesonderte Aufstellung der Nutzungsrechte wird in den Auftragsdokumenten nicht vereinbahrt.

An den durch den Produzent hergestellten Skizzen, Entwürfen, Originalen, Konzepten, Ideen und dergleichen erwirbt und behält er das Urheberrecht, insbesondere das Vervielfältigungsrecht. Das gleiche gilt, wenn durch den Produzent, Skizzen, Entwürfe, Originale, Filme usw. des Kundes, durch deren Bearbeitung urheberrechtsfähige Erzeugnisse entstehen. Ein Nachdruck dieser Erzeugnisse ist ohne Genehmigung des Produzenten auch dann nicht zulässig, wenn ein urheberrechtlicher Schutz nicht bestehen sollte.

Werden durch den Kunden Druckvorlagen zur Verfügung gestellt, besteht für den Produzent keine Verpflichtung nachzuprüfen, ob hieran fremde Urheberrechte oder anderweitige Rechte bestehen oder ob durch den Druck in die Rechte dritter Personen eingegriffen wird. Der Kunde stellt den Produzent von allen Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit den genannten Rechten dieser Personen erhoben werden, frei. Der Kunde trägt die Kosten und Auslagen der Rechtsverteidigung des Produzenten.

§11. Besonderheiten

Für die Auftragsabwicklung erforderliche Daten werden unter Berücksichtigung aktueller Datenschutzbestimmungen gespeichert. Personenbezogene Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt.

Die Materialien, Werkstoffe und Arbeitszeiten, für die Erstellung von Filmen, Sieben, Klischees, Druckplatten, Stickdaten, digitalen Daten und Designs werden dem Kunden in Rechnung gestellt, verbleiben jedoch grundsätzlich im Eigentum des Produzenten. Ein Pflicht zur Aufbewahrung dieser Materialien durch den Produzent besteht nicht nach erfolgter Leistungserbrinung.

Der Produzent ist nicht zur Herausgabe der im Zusammenhang mit Druckaufträgen gespeicherten Daten verpflichtet. Der Kunde kann auf Nachfragen die Daten vom Produzent erwerben. Hierfür wird der Produzent dem Kunde die Daten gesondert in Rechnung stellen. Mit dem Verkauf dieser Daten werden die Nutzungsrechte der jeweiligen Daten gesondert geregelt und für den Kunde in der Rechnung als Paragraph festgehalten.

§ 11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Firmensitz des Produzenten Frankfurt (Oder). Der Produzent darf jedoch am Sitz des Kundes und vor sonst möglichen Gerichten klagen.

Für diese Bestimmungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Produzent und Kunde gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Verkauf-, Liefer- und Zahlungsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: Januar 2022